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dioxin

3. August 2012

Erneut belastete Eier aus Niedersachsen

Zum vierten Mal innerhalb der letzen fünf Monate sind erhöhte Werte von Dioxin und PCB in Eiern aus dem Kreis Aurich gefunden worden. Diesmal stammen die Hühnereier von einem Freilandhof.

Bei internen Kontrollen der Packstelle Nordrhein-Westfalen wurden in Eiern aus Aurich hohe Belastungen durch Dioxin und dioxinähnliche Stoffe wie PCB entdeckt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ruft deshalb Konsumenten dazu auf, die Herkunft gekaufter Eier genau zu prüfen – betroffene Eier tragen den Stempelcode 1-DE-0357412. Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) besteht für Menschen, die bereits belastete Eier verzehrt haben, nicht automatisch ein Gesundheitsrisiko.

Im Laufe des heutigen Tages sollen nach Angaben des Verbraucherschutzes amtliche Proben genommen werden. Erste Ergebnisse werden für nächste Woche erwartet. Die Handelswege der Freilandeier werden nun verfolgt und, falls nötig, die entsprechenden Chargen zurückgerufen. Die Ursache für die Anreicherung der Umweltgifte ist noch offen.

Immer wieder sind in den vergangenen Monaten Fälle von Dioxinfunden in Deutschland aufgetreten. Auffällig war, dass allein drei davon im Kreis Aurich lagen. Wie ein Pressesprecher des Landkreises Aurich mitteilte, haben bisherige Untersuchungen ergeben, dass in allen Fällen die Freilandfläche der Betriebe die Giftquelle war. Die Böden, auf denen die Hühner sich bewegen und umherpicken, gelten durch die vorherige Nutzung oder durch dort gelagerten Bauschutt als belastet. Jeder der betroffenen Höfe sei allerdings individuell zu betrachten, teilte die Pressestelle mit. Ein allgemeiner Zusammenhang zwischen den Vorfällen bestünde nicht.

Dioxine können bei Menschen das Krebsrisiko erhöhen. Bei Tieren, denen in Versuchen über lange Zeit Dioxine verabreicht wurden, konnten Störungen des Hormonhaushalts und des Immun- und Nervensystems beobachtet werden. Dioxin und PCB reichern sich in Fettgeweben von Mensch und Tier an und bauen sich nur sehr langsam ab. Das BfR weist deshalb darauf hin, dass aus Gründen des Verbraucherschutzes „unnötige und vermeidbare Belastungen nicht hinnehmbar sind“.

KERSTIN PASEMANN

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