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energie31. Januar 2013
Sieg für GaspreisrebellenDas Hanseatische Oberlandesgericht gibt Gaskunden Recht, die sich gegen überhöhte Preise zur Wehr setzten. Damit seien die Preiserhöhungen des Energieversorgers Eon Hanse der letzten sieben Jahre unwirksam, freut sich die Verbraucherzentrale Hamburg.Fast acht Jahre hat die juristische Auseinandersetzung gedauerrt. Nun ist klar: Die Gaskunden in Norddeutschland haben sich zu Recht gegen überhöhte Gaspreise gewehrt. Mit Hilfe der Verbraucherzentrale Hamburg hatten 53 Gaskunden die erste Sammelklage gegen einen deutschen Energieversorger erhoben. Sie richtete sich gegen Vertragsklauseln zu Preisanpassungen des Unternehmens. 55.000 Kunden in Hamburg und schätzungsweise eine Million Menschen in Deutschland hatten sich gegen die Preiswillkür aufgelehnt, 5000 Gasbezieher hatten einen Teil der Zahlungen verweigert. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilt, haben diejenigen, die ihre Rechnungen unter Vorbehalt bezahlten, nun einen Erstattungsanspruch, allerdings nur für die letzten drei Jahre. Für diese „Vorbehaltszahler“ sei eine weitere Sammelklage der Verbraucherzentrale beim Oberlandesgericht anhängig. Im Oktober 2009 hatte das Landgericht entschieden, die Begründung von Eon Hanse für die Erhöhung der Gaspreise zum sei zu vage gewesen sei. Weil die Erhöhung von den Kunden nicht nachvollzogen werden konnte, seien diese zu keinen Zahlungen verpflichtet. Da der Gasmarkt damals noch verkrustet und in Monopole aufgeteilt war, wähnten sich die Energieanbieter sicher, Preise in beliebiger Höhe festsetzen zu können. Inzwischen hat sich der verkrustete Gasmarkt verändert, die Monopole der Anbieter wurden aufgebrochen. Wenn auch mancherorts begrenzt, haben Gaskunden nun die Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern. AH Lesen Sie dazu auch den Report „Das Gaskartell“ im Greenpeace Magazin 3.08. Sie können das Heft auch hier bestellen oder gleich ein Abo abschließen.
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