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greenpeace magazin 3.06
Was ist drin? Was ist dran?Konventionelle Kosmetik, Reformhauskosmetik, kontrollierte Naturkosmetik im Vergleich
Fette und Öle Synthetische Fette wie Paraffine, Rizinus- und Silikonöl, meist in Mischung mit pflanzlichen Fetten wie z.B. Avocado- und Jojobaöl oder Sheabutter (aus den Nüssen des Sheabutterbaums).
Feuchtigkeitsspender und -bewahrer Mikrobiologisch gewonnene Hyaluronsäure, Harnstoff, Milchsäure, Aminosäuren, Kollagen, Zuckerstoffe (Fructose, Glucose, Sorbit), Panthenol (Vitamin B6), Aloe Vera, Spargelextrakt, Algenextrakte, Enzyme, Wasser.
Anteil an Bio-Rohstoffen In der Kosmetikverordnung/-richtlinie nicht geregelt. Ob Bio im Produkt steckt oder nicht, ist Sache des Herstellers. Meist konventioneller Anbau, vereinzelt kommen Kräuterextrakte aus kontrolliert biologischem Anbau zum Einsatz.
Emulgatoren Polyethylenglykole und deren Derivate, Lezithin, Glycerinfettsäureester, Fettalkohole, Zucker.
Waschaktive Substanzen Tenside verschiedenster Art, z.B. das eher milde Lauryl Sultaine, das aggressive, stark schäumende Ammoniumlaurylsulfat, Laurethsulfate oder stark reizende LAS-Tenside (Lineare Alkylbenzol-Sulfonate), die in der Umwelt schlecht abbaubar sind.
Farbstoffe Synthetische, naturidentische und natürliche Farbstoffe, die nach der Kosmetikverordnung/-richtlinie erlaubt sind, darunter auch das allergisierende gelbe Tartrazin, das unter Krebsverdacht stehende Anilin sowie diverse allergisierende halogenorganische Farbpigmente.
Haarfarben können schädliche aromatische Amine in sich haben, z.B. Phenylendiamin und Toluylendiamin.
Duftstoffe Vor allem synthetische Düfte, darunter auch problematische Moschusverbindungen. Zum Beduften von Lippenstift und Lipglos dienen auch naturidentische und künstliche Aromen mit z.B. Vanille- oder Erdbeergeschmack.
Konservierungsstoffe Die Kosmetikverordnung/-richtlinie erlaubt eine ganze Liste von Konservierungsstoffen und Verbindungen, darunter auch allergisierende Mittel wie Formaldehyd und Triclosan.
UV-Lichtschutzfilter Erlaubt sind laut Kosmetikverordnung 27 verschiedene Lichtschutzfilter, die — bis auf Titandioxid und Zinkoxid — chemischer Herkunft sind.
Tierversuche Laut Tierschutzgesetz sind Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika seit 1998 verboten. Sie werden dennoch durchgeführt. Neue Stoffe können aus Sicherheitsgründen überprüft werden, wenn sie nicht nur für Kosmetik eingesetzt werden, sondern auch in anderen Produkten. Auch ist es möglich, Rohstoffe im Ausland zu testen. Nach der neuen Kosmetikrichtlinie sollen sämtliche Tierversuche stufenweise abgebaut werden. Ab 2009 gilt ein EU-weites Tierversuchs- und Vermarktungsverbot für Inhaltsstoffe. Es gibt aber Ausnahmen bis 2013.
Reformhauskosmetik Neuform* Fette und Öle Erlaubt sind ausschließlich pflanzliche Fette, Öle und Wachse, z.B. Sheabutter, Squalan (aus Oliven gewonnen), Bienenwachs, Mandel-, Jojoba-, Rosen- und Olivenöl.
Feuchtigkeitsspender und -bewahrer Mikrobiologisch gewonnene Hyaluronsäure, Harnstoff, Ceramide (fettähnliche hautverwandte Stoffe), Milchsäure, Aminosäuren (Eiweißstoffe), Zuckerstoffe (Fructose, Glucose, Sorbit, Honig), Panthenol, schwarzer Hafer, Aloe Vera, Algen, Wasser.
Anteil an Bio-Rohstoffen Nicht verbindlich geregelt. Rohstoffe aus anerkannt ökologischer Landwirtschaft sollen „bevorzugt“ werden. Tatsächlich kommen bei einigen Herstellern verschiedene Kräuter und Öle in Bioqualität in den Tiegel.
Emulgatoren Um Fett und Wasser zu einer Emulsion zu verbinden, werden Emulgatoren auf der Basis von Fett, Öl, Wachs, Lezithin, Lanolin, Zucker und Eiweiß verwendet. PEG-haltige Verbindungen sind nicht mehr erwünscht, sie werden nur noch teilweise für Haarwaschmittel eingesetzt.
Waschaktive Substanzen Zum Reinigen der Haut und Haare werden Tenside verwendet, die aus Zuckerrüben, Kokosöl und Eiweißstoffen gewonnen werden. Teilweise kommen auch so genannte MIPA-Tenside (Monoisopropylamin) aus Fettalkoholen und Kokosfettsäuren zum Einsatz. Für Shampoos und Duschgele werden auch PEG-haltige Tenside akzeptiert. Der schrittweise Verzicht auf diese Stoffe wird angestrebt und wurde schon von einigen Firmen umgesetzt.
Farbstoffe Zum Färben werden natürliche und naturidentische Stoffe verwendet. Für Cremes, Lotionen und Shampoos kommen vor allem Kräuter- und Pflanzenextrakte zum Einsatz, z.B. der blaue Farbstoff Azulen aus der Kamille, grün färbendes Chlorophyll und Rot aus der Roten Bete oder dem Rotbuschtee. Natürliche mineralische Pigmente in Rot, Schwarz und Gelb färben Lidschatten, Puder und Make-up. Tabu sind tierische Farben wie das rot färbende Carmin von der Cochenillelaus. Für Rinse-off-Produkte, die wieder abgewaschen werden Duschgel, Seife, Shampoo) und dekorative Kosmetik sind aus optischen Gründen naturidentische Farben, z.B. das blau-violette Ultramarin erlaubt, das eine Alternative zum teuren und seltenen Halbedelstein Lapislazuli ist. Synthetische Farbstoffe sind wegen der Farbbrillanz für dekorative Kosmetik zugelassen, wenn es keine natürlichen Alternativen gibt. Verwendet werden Farbstoffe, die laut Lebensmittelrecht erlaubt sind.
Duftstoffe In den Richtlinien wird formuliert, dass „überwiegend natürliche und naturidentische Duftstoffe und deren Kompositionen verwendet werden“ sollen. „Natürlich“ heißt: Es kommen ätherische Öle oder daraus gewonnene Isolate zum Einsatz. Naturidentische Duftstoffe werden aus Naturstoffen gewonnen, aber nicht unbedingt aus dem namengebenden Stoff.
Konservierungsstoffe Erlaubt sind Mittel, die teilweise auch für konventionelle Lebensmittel eingesetzt werden, also Sorbinsäure, Benzoesäure, Ameisensäure und p-Hydroxy-Benzoesäure und ihre Ester (so genannte PHB-Ester), außerdem Benzylalkohol, Phenoxyethanol und Dehydracetsäure. Doch auch viele Naturstoffe haben eine konservierende Wirkung, z.B. ätherische Öle, Grüner Tee, Ringelblume, Vitamin A und E (aus Karotten bzw. Weizenkeimöl). Die keimfreie Herstellung und Verpackung sorgt zudem dafür, dass der Gehalt an Konservierungsstoffen so gering wie möglich gehalten wird.
UV-Lichtschutzfilter Es gibt keine Vorgaben für bestimmte Filter, erlaubt sind alle Stoffe, die auch die Kosmetikverordnung zulässt. In der Regel werden chemische mit mineralischen kombiniert, um die Menge der Chemie gering zu halten. Verwendet werden Zimtsäureester sowie Benzimidasalz, von denen keine hormonelle Wirkung ausgeht. Es gibt auch Sonnenschutz, der ausschließlich mineralische Lichtschutzfilter enthält. UV-Filter stecken nicht nur in Sonnenkosmetik, sondern auch in Tagescremes und Lippenpflegestiften Tierversuche Weder bei der Herstellung der Rohstoffe, im Endprodukt noch bei der abschließenden Prüfung dürfen Tierversuche von den Firmen oder neuform-Kontrolleuren gemacht oder in Auftrag gegeben werden. *Vereinigung Deutscher Reformhäuser e.G. www.reformhaus.de
kontrollierte Naturkosmetik (BDIH)* Fette und Öle Es sind ausschließlich natürliche Fette, Öle und Wachse erlaubt, etwa Hagebuttenkernöl, Jojoba- und Mandelöl, Sheabutter, Kokosmilch, Palmöl, Candelillawachs, Carnaubawachs, Bienenwachs.
Feuchtigkeitsspender und — bewahrer Aloe-Vera-Saft oder -konzentrat, mikrobiologisch gewonnene Hyaluronsäure, Fettalkohol, Betain, Ceramide (fettähnliche hautverwandte Stoffe), Milchsäure, Eisenkraut, Weizenproteine, Fruchtsäuren, Brunnenkresseextrakt, Zuckeralkohol, Wasser.
Bio-rohstoffe „So weit möglich“ aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA) oder zertifizierter Wildsammlung, es gibt aber keine verbindlich festgelegten Mengen. Zurzeit sind 13 kbA-Rohstoffe obligatorisch (Brennnessel, Hagebuttenkernöl, Jojobaöl, Kamille, Olivenöl, Pfefferminze, Ringelblumen, Rosmarin, Salbei, Sesamöl, Sheabutter, Sojaöl, Sonnenblumenöl).
Emulgatoren Wegen des Verbots synthetischer Stoffe sind PEGs tabu. Verwendet werden Lezithin, Glycerinfettsäureester, Glycerinmilchsäureester, Zitronensäure in Mischung mit Glycerin und Stearinsäure, Zucker in Verbindung mit Palmitinsäure oder Glycerin und Palmitinsäure.
Waschaktive Substanzen Aus pflanzlichen Rohstoffen wie Kokos-, Zucker- oder Aminosäuren (Eiweißstoffe) und Lavaerde.
Farbstoffe Natürliche Farbstoffe tierischen und pflanzlichen Ursprungs sind akzeptiert, z.B. Chlorophyll, Betenrot, Carotin, das aus Läuseblut gewonnene Karminrot (Cochenille = CI 75470), aber auch Farbpigmente mineralischer Herkunft: Eisenoxide (rot, schwarz, gelb) und Glimmer (Mica).
Duftstoffe Ätherische Öle, daraus hergestellte Konzentrate, Pressöle und Isolate sowie Mischungen aus allem. Tabu sind synthetische und naturidentische Duftstoffe. Auch solche, die mit Hilfe von Enzymen erzeugt werden.
Konservierungsstoffe Benzoesäure, ihre Salze und Ethylester, Salicylsäure, Sorbinsäure und Benzylalkohol. Auch verschiedene Naturstoffe haben eine konservierende Wirkung, z.B. ätherische Öle, Grüner Tee, Ringelblume, Vitamin A und E (aus Karotten bzw. Weizenkeimöl). Die keimfreie Herstellung und Verpackung sorgt zudem dafür, dass der Gehalt an Konservierungsstoffen so gering wie möglich gehalten werden kann.
UV-Lichtschutzfilter Erlaubt sind nur die mineralischen Filter Titandioxid und Eisenoxid, chemische Filter jeglicher Art sind tabu.
Tierversuche Weder bei der Entwicklung der Rohstoffe, im Endprodukt noch bei der abschließenden Prüfung dürfen Tierversuche durchgeführt werden. Stoffe, die vor dem 1. Januar 1998 noch nicht auf dem Markt waren, dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn dafür keine Tierversuche durchgeführt wurden.
*BDIH: Bundesverband deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflege e.V. weitere Infos: www.kontrollierte-naturkosmetik.de |
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