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mini-akw

30. Juli 2009

Keine Materialerprobung für Atomanlage in der Eifel

Anfang 2008 verkündete Jörg Temme, Chef der Temme AG, er habe die perfekte Lösung für das Risiko Kernenergie gefunden: Man nehme ein Atomkraftwerk im Miniaturformat und vergrabe es tief in der Erde. Um die Sicherheit vor Terroranschlägen zu erhöhen, setze man noch ein paar Windräder extra als „Flugzeugfänger“ drauf, und fertig sei das sicherste AKW der Welt.

Im März 2008 hatte der Unternehmer beim Verwaltungsgericht Trier den Bau eines Containers für seinen unterirdischen Hochtemperaturreaktor in Sefferweich bei Bitburg in der Eifel durchgesetzt. Drei Jahre lang hätte dieser Behälter auf Durchlässigkeit und Belastbarkeit geprüft werden sollen. Später sollte darin ganz ohne Reaktor durch den Kernzerfall einer strahlenden Substanz, etwa Thorium, Energie gewonnen und ins Stromnetz eingespeist werden.

 

Die Sache blieb jedoch dubios: Eine strahlenschutzrechtliche Genehmigung hatte Temme nicht beantragt. Über potenzielle Investoren sowie Bezugsquellen für Technologie und radioaktives Inventar schwieg er sich aus. Doch die Erfahrung zeigt: Ist erst einmal ein Testbau genehmigt, ist der Weg zu einer Gesamtgenehmigung auch nicht mehr weit.

 

Hier stellte sich die Kreisverwaltung Bitburg quer und bekam nun vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfaz in Koblenz Recht. Das OVG entschied, dass der geplante Testcontainer nicht nur unzulässig, sondern der Plan der Temme AG „nicht als Vorhaben zur Erforschung und Entwicklung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken anzuerkennen“ sei. Die Temme AG könne kein ernsthaftes Forschungskonzept vorlegen, außerdem hätten die zuständigen Behörden ausdrücklich vermittelt, dass eine spätere Atomanlage nicht genehmigungsfähig sei. An einer Materialerprobung hatte das OVG ebenfalls kein Interesse.

 

Auch wenn Temme seinen 35 Millionen Euro teuren Plan vor allem mit der „Sicherheit“ rechtfertigt – oberirdische AKWs bieten seiner Meinung nach einfach zu viel Angriffsfläche –, konnte er nicht vermitteln, welche Ziele er tatsächlich mit seiner Idee verfolgt. Laut Erklärung der Medienstelle des OVG hat das Gericht seine Ablehnung unter anderem wie folgt begründet: „Sei anfangs die Unterstützung von Windenergieanlagen durch Atomstrom beabsichtigt gewesen, habe sie (die Temme AG als Klägerin) zuletzt geltend gemacht, es sollten neue Technologien zur Sicherung der Schutzhülle von Kernkraftwerken entwickelt werden.“

 

Jörg Temme, eigentlich in der Erneuerbare-Energien-Branche tätig, verkündet auf seiner Website – auf der kein Sterbenswörtchen über Mini-AKWs oder andere Atomprojekte zu finden ist – Weisheiten wie: „Wir haben heute das Wissen und die Fähigkeit, Energie alternativ und nachhaltig nutzbar zu machen und wertvolle fossile Rohstoffe für unsere Nachkommen nutzbar zu erhalten. Neben den vorhanden materiellen Mitteln brauchen wir dazu Mut.“

 

Seinen Sinneswandel erklärte er gegenüber der taz schlicht so: “Ich bin eben vernünftiger geworden, über all die Jahre.“

 

INGA LAAS


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