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dresden

8. Februar 2010

Breites Bündnis mobilisiert gegen Nazi-Demo

Am 13. Februar soll in Dresden Europas größter Naziaufmarsch stattfinden, pünktlich zum 65. Jahrestag der Bombardierung der Stadt. Ein breites Bündnis aus Parteien, Gewerkschaften und linken Gruppen möchte die Demonstration verhindern und plant diverse Aktionen und Blockaden. Antifaschisten fühlen sich durch Festnahmen und Polizeiaktionen im Vorfeld kriminalisiert.

Rechte Gruppierungen nutzen traditionell den Jahrestag der Bombardierung der Stadt durch die Alliierten Truppen, um unter dem Deckmantel der „Erinnerung an den Bombenholocaust“ rechtes Gedankengut zu propagieren. Gegen den Naziaufmarsch hatten unter dem Motto „Nie wieder Faschismus – nie wieder Krieg!“ nach Veranstalterangaben bereits im vergangenen Jahr über 10.000 Menschen in Dresden protestiert. 

 

Auch dieses Jahr hat ein breites linkes Bündnis zur Gegendemonstration aufgerufen. Allerdings fühlt sich die Bewegung von staatlicher Seite bei der Mobilisierung behindert und kriminalisiert. Bei Durchsuchungen in Dresden und Berlin hatte die Polizei am 19. Januar Plakate und Flugblätter des Bündnisses „Dresden Nazifrei“ beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft Dresden begründete die Aktion damit, dass die Aufforderung zu Blockaden einen Aufruf zu Straftaten darstelle. Darüber hinaus wurde wenige Tage später die Website dresden-nazifrei.de vorübergehend gesperrt – ein Vorgehen, das bei Rechtsexperten auf offenes Unverständnis stieß.

 

© dresden-nazifrei.com

 

Aus Protest gegen die Verfügungen der Staatsanwaltschaft wurden in 15 Städten die beanstandeten Plakate trotzdem verklebt. Daraufhin kam es zu Festnahmen einzelner Aktivisten durch die Polizei. Für die Veranstalter von „Dresden Nazifrei“ eine Verwechslung von Ursache und Wirkung: Die wirkliche Gefahr für die Demokratie gehe von dem Naziaufmarsch und nicht von der Protestbewegung aus. Tatsächlich verwundert die Rechtsauslegung der Dresdener Staatsanwaltschaft. Schließlich gelten auch Sitzblockaden verfassungsrechtlich zunächst als Versammlung. Weder die Planung noch die Durchführung einer Blockade ist als solche strafbar. Zudem werde Gewaltfreiheit bei den Protestaktionen großgeschrieben, so die Veranstalter weiter.

 

KURT STUKENBERG


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