greenpeace magazin.
Große Elbstraße 145d . 22767 Hamburg . Tel: 040/808 12 80 80 . Fax: 040/808 12 80 99 . gpm@greenpeace-magazin.de . www.greenpeace-magazin.de

biopiraterie

2. Juni 2010

Nestlé: Dreckige Geschäfte mit Kosmetik

Dem Schweizer Großkonzern Nestlé wird vorgeworfen, in Südafrika Biopiraterie zu betreiben. Der Konzern habe fünf Patente auf die Nutzung von Rooibos und Honeybush angemeldet, aus denen Kosmetika hergestellt werden sollen. Die Patentanmeldungen verstießen gegen die Internationale Biodiversitätskonvention (CBD), da sie nicht in Rücksprache mit der Südafrikanischen Regierung eingereicht wurden, kritisieren die Organisationen Natural Justice und Erklärung von Bern. Zudem habe der Konzern keine Absprachen über Gewinnbeteiligung mit den südafrikanischen Nutzern der Pflanze getroffen, wie es das internationale Regelwerk vorsieht.

Auf den ersten Blick mag es merkwürdig erscheinen, dass der größte Lebensmittelkonzern der Welt Patente auf Pflanzen anmeldet, um daraus Kosmetika herzustellen. Tatsächlich hält Nestlé aber auch beachtliche Marktanteile im Kosmetikgeschäft: Dem Schweizer Unternehmen gehören 30,5 Prozent an L’Oréal, dem weltgrößten Hersteller für Lippenstift, Make-up, Shampoo und Co.

 

Die für Forschung und Entwicklung zuständige Nestec S.A., eine hundertprozentige Tochterfirma von Nestlé, hat nach Angaben der Organisationen Natural Justice und Erklärung von Bern kürzlich fünf Patente auf die Nutzung der Pflanzen Rooibos und Honeybush angemeldet. Vier der fünf Patente betreffen die Anwendung von Rooibos und Honeybush zur Behandlung bestimmter Haut- und Haarkrankheiten. Das andere Patent beansprucht die Verwendung von Rooibos zur Verhütung von Entzündungen. Die Ansprüche sind sehr umfassend und betreffen eine breite Produktpalette, die von Cappuccino über Salatsauce und Zahnpasta bis zu Lippenstift reicht. Die aus den Pflanzenextrakten hergestellten Produkte sollen später von Innéov, einem Joint Venture mit L’Oréal, vertrieben werden.

 

Für die Nutzung und Vermarktung von in einem anderen Land vorkommenden Pflanzen sieht, die Internationale Biodiversitätskonvention (CBD) Regeln vor, die sicherstellen sollen, dass traditionelle Nutzer an den Gewinnen aus den bei ihnen beheimateten Ressourcen beteiligt werden. Da die Rooibos-Pflanze ausschließlich in den Cederberg Mountains und im westlichen Kap Südafrikas vorkommen, liegen die Rechte an ihr eindeutig bei dem afrikanischen Staat. Für den im Westen und Osten des Landes vorkommenden Honeybush gilt dasselbe.

 

Um diese Pflanzen für Produkte nutzen zu können, hätte Nestlé eine Einverständniserklärung der südafrikanischen Regierung beantragen und Verhandlungen über eine Gewinnbeteiligung führen müssen. Nach Angaben von Natural Justice und Erklärung von Bern sei dies aber nicht geschehen. Das südafrikanischen Umweltministerium habe mitgeteilt, dass Nestlé eine solche Bewilligung weder beantragt noch erhalten hat. Die NGOs bezichtigen Nestlé daher der Biopiraterie. François Meienberg von der Erklärung von Bern betont: „Nestlé baut sein Kosmetikgeschäft auf illegal erworbenem genetischem Material auf und beraubt damit Südafrika seines rechtmäßigen Anspruchs auf Aufteilung der Gewinne“.

 

KURT STUKENBERG




greenpeace magazin.
Große Elbstraße 145d . 22767 Hamburg . Tel: 040/808 12 80 80 . Fax: 040/808 12 80 99 . gpm@greenpeace-magazin.de . www.greenpeace-magazin.de