Schweiz Tierlieb
Seit September gelten in der Schweiz die schärfsten Tierschutzgesetze der Welt: Haus- und Nutztiere müssen in der Alpenrepublik von nun an artgerecht gehalten werden.
Die Würde der Kreatur ist in der schweizerischen Verfassung schon lange verankert. Ein Regierungsdekret für Wirbeltiere, Kopffüßer und Panzerkrebse füllt diese ethische Absichtserklärung nun mit konkreten Inhalten: Zum Beispiel dürfen Meerschweinchen, Kaninchen und Vögel nur noch paarweise gehalten werden. Hundebesitzer müssen mit ihrem Liebling einen Kurs absolvieren, um die Grundbedürfnisse des Tieres kennenzulernen. Kühe haben ein Anrecht auf mindestens 90 Tage Freigang im Jahr und dürfen nicht länger als zwei Wochen am Stück im Stall stehen. Kälber dürfen nur noch in Gruppen großgezogen werden. Pferde, Schafe und Ziegen müssen Blickkontakt zu Artgenossen haben. Für Boxen und Käfige sind Mindestgrößen festgelegt und Schafe dürfen ab 2018 nicht mehr angebunden gehalten werden – davon können Nutztiere in Deutschland nur träumen. Vor allem die Bauern hatten die Tierschutzverordnung kritisiert, sie aber letztlich nicht verhindern können. Im Gegenteil: Jetzt fordern manche Schweizer sogar auch, Pflanzen ähnlich zu schützen – nun ja. Bislang galten die Schweizer als tierlieb, in jeder zweiten Familie leben Haustiere – insgesamt etwa sieben Millionen. In Zukunft dürften sich die Schweizer aber dreimal überlegen, ob sie sich einen Hund, eine Katze oder zwei Meerschweinchen zulegen. Gut so!