Im deutschen Grundgesetz ist die Würde des Menschen als unantastbar verankert. Von einer Würde für Tiere ist in hiesigen Rechtsnormen keine Rede. In Luxemburg ist das nun anders. Das Parlament hat Anfang Juni ein Gesetz einstimmig angenommen, das auch Tieren eine Würde zugesteht. Das Großherzogtum ist damit nach der Schweiz der zweite Staat, der diesen Schritt geht. „Früher wurden Tiere als Arbeitsgerät oder Transportmittel eingesetzt”, sagte Luxemburgs Landwirtschaftsminister Fernand Etgen bei der Abstimmung im Parlament. Inzwischen würden Besitzer ihre Tiere nicht mehr als Sache, sondern als Lebewesen ansehen.

Nach dem neuen luxemburgischen Tierschutzgesetz ist das Töten von Tieren aus rein wirtschaftlichen Gründen künftig verboten. Sie dürfen fortan auch nicht mehr ausschließlich zum Zwecke der Gewinnung ihrer Haut oder ihres Pelzes gezüchtet werden. Zudem muss vor einer Schlachtung in Zukunft stets eine Betäubung vorgenommen werden.

Inwiefern die Gesetzesnovelle auch in der Realität ihre Wirkung entfaltet, muss sich erst noch zeigen. Der Tierrechtsanwalt Andreas Ackenheil aus Mainz bezweifelt, dass das neue Gesetz die Haltungsbedingungen in Luxemburger Ställen gravierend verbessert. Als Beispiel führt er Deutschland an, wo der gesetzlich verankerte Tierschutz nur unzureichend umgesetzt würde: „Ich erlebe sehr häufig in Verhandlungen, dass die Richter gerne mehr tun würden, sich aber zum Teil einfach nicht trauen“, so Ackenheil. Ein Grund für diese Zaghaftigkeit sei die intensive Lobbyarbeit der Fleischproduzenten und der Agrarindustrie, so der Tierrechtsanwalt.

Fokus des Bauernverbands liegt auf den Interessen von „Menschen des ländlichen Raumes"

Im Leitbild des Deutschen Bauernverbandes, dem mehr als 90 Prozent der Agrarbetriebe in Deutschland angehören, heißt es zwar: „Zum Dasein eines Bauern gehört es auch, Verantwortung gegenüber Mensch, Tier und Natur auszuüben“. Doch jenseits dieses Satzes finden in diesem zwölfseitigen Dokument Tiere nur ein weiteres Mal Erwähnung – wenn ihr Schutz als automatische Folge nachhaltiger Landwirtschaft beschrieben wird. Die Priorität der Verbandsarbeit liegt auf der „Vertretung von Interessen der Menschen des ländlichen Raumes.“ Zu unserer Interviewanfrage wollte sich der Bauernverband nicht äußern.

In Deutschland wurde der Tierschutz 2002 als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen und erlangte somit Verfassungsrang. Allerdings sorgen teils vage Formulierungen dafür, dass der konkrete Fall oft Auslegungssache ist. So lautet ein Passus im deutschen Tierschutzgesetz: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“. Ob der Verzehr, die Pelzproduktion oder Tierversuche „vernünftige Gründe“ sind, bleibt offen.

Beim Tierschutz ist die Schweiz Vorreiterin

Pionierarbeit in Sachen Tierwürde leistete die Schweiz schon 2008. Vor zehn Jahren fand die Würde für Tiere Eingang in das Tierschutzgesetz des Landes. Und auch sonst sind die Regelungen diesbezüglich in der Schweiz sehr weit fortgeschritten. Ein Beispiel: Kühe dürfen in der Schweiz nicht länger als zwei Wochen am Stück im Stall verbringen und haben ein Anrecht auf mindestens neunzig Tage Weidegang pro Jahr. Zum Vergleich: In Deutschland grast nur jede dritte Kuh überhaupt zeitweise auf der Weide. Alle anderen bleiben im Stall.

Doch auch zehn Jahre nachdem das Schweizer Gesetz Tieren eine Würde zusprach, ist Massentierhaltung noch ein Thema. „Wenn man den Begriff der Tierwürde ernst nimmt, dürfte die Massentierhaltung eigentlich nicht mehr existieren“, sagt Edmund Haferbeck von der deutschen Tierschutzorganisation PETA. „Aber überall, wo es wirtschaftlich wird, werden sofort Ausnahmeregelungen geschaffen – wie beispielsweise auch bei Tierversuchen.“ In der Schweiz schränke man Tierversuche mit einem Passus im Gesetzestext ein, um diese Schranken über Ausnahmeregelungen faktisch wieder zu umgehen, so Haferbeck. Zwar sank die Anzahl von Tierversuchen in den Jahren nach der Gesetzesänderung von 2008 bis 2017 um 100.000 Versuchstiere, dass aber im Jahr 2017 immerhin noch an 614.581 Tieren Versuche durchgeführt wurden, zeigt die friedliche Koexistenz von gesetzlich verankerter Tierwürde und gelebter Praxis.

Der Tierrechtsanwalt Andreas Ackenheil sieht daher auch die Konsumenten in der Pflicht. „Wenn es der Gesetzgeber nicht macht, muss eben der Verbraucher ran“, so Ackenheil. Und öffentlicher Druck kann einiges bewirken. Das hatte zum Beispiel der in Deutschland öffentlich geführte Streit um das Kükenschreddern gezeigt. Anfang dieses Jahres hatte die neue Regierung das Thema in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Bis „Mitte der Legislaturperiode“ soll Schluss sein mit der Praxis, männliche Küken sofort nach dem Schlüpfen zu töten. Geplant ist eine Technologie mittels derer Eier durchleuchtet werden, um ihr Geschlecht zu bestimmen. Hintergrund dieser Praxis ist, dass männliche Küken keine Eier legen und somit ihre Aufzucht ökonomisch nicht effizient ist.

Ob man im deutschen Tierschutzrecht auch einen Passus zur Tierwürde braucht, ist umstritten. Einig sind sich Tierschützer jedoch in der Forderung, wenigstens die bestehenden Regelungen zum Tierschutz in der Fleischindustrie anzuwenden. Auch der Anwalt Ackenheil sieht das so: „Wir haben in unserem Grundgesetz und in den Bestimmungen zum Tierschutz Regelungen aufgestellt, die sinnvoll sind. Die müsste man erst einmal konsequent umsetzen. Und schon daran hapert es.“

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In der Ausgabe 3.17 „Haltung zeigen!" haben wir zufriedenen Hühnern, Schweinen und Rindern die Titelgeschichte „Wie viel ist uns Tierglück wert?“ gewidmet und nachgeforscht, wie konventionelle Vorreiter-Landwirte mit ihren Tieren umgehen.