Vielleicht lesen Sie diesen Text auf einem Laptop oder Smartphone. Dann schauen Sie sich den handlichen Computer nochmal genauer an: Das Lithium für den Akku kommt wahrscheinlich aus Chile. Das Graphit für den Akku aus Indien. Das Zinn für die Lötstellen aus Brasilien. Und das sind nur die Rohstoffe. Der Akku, das Gehäuse und die Kamera wurden wahrscheinlich in China gefertigt, der Touchscreen in Japan hergestellt, die Software in den USA entwickelt, und am Ende wurde alles in China, Taiwan oder Südkorea zusammengeschraubt. Das Endgerät in Ihren Händen könnte das perfekte Ergebnis der Globalisierung sein. Hätte diese Rechnung nicht mehrere Haken. Denn die komplexen Zulieferbeziehungen bringen zwar Arbeitsplätze und relativen Wohlstand in Entwicklungs- und Schwellenländer, vielerorts verseucht aber der Rohstoffabbau die Umwelt, belasten Produktionsstätten die Natur, werden Menschen ausgebeutet. In Textil- und Elektrofabriken, in Minen, auf Baumwollfeldern und Kakaoplantagen zeigt sich die Schattenseite der weltumspannenden Wirtschaftsbeziehungen.

Das Problem ist komplex, die Lösung soll dagegen ganz einfach sein: ein Lieferkettengesetz. Es soll deutsche Unternehmen dazu verpflichten, darauf zu achten, dass ihre im Ausland beschafften Rohstoffe und Vorprodukte fair gefördert wurden und ihre Zulieferer Menschenrechte einhalten. Klingt einfach, berührt aber die drängenden Fragen globaler Gerechtigkeit.

Seit Mitte Juli ist bekannt, dass das sogenannte Sorgfaltspflichtengesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht und Anfang 2021 verabschiedet werden soll. Das erklärten Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz. Zentraler Punkt des Gesetzes soll die Verpflichtung von Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sein, Verantwortung dafür zu übernehmen, dass ihre Lieferanten im Ausland soziale und ökologische Mindeststandards einhalten.

Die Firmen sollen dafür ein systematisches Risikomanagement einführen und einer deutschen Behörde regelmäßig über ihre Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte und des Umweltschutzes Bericht erstatten – wenn das scheitert und Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können, soll die Bundesregierung Strafen in Millionenhöhe erheben und die betroffenen Personen gegen die deutschen Unternehmen Klagen können. Neu ist dieses Vorhaben nicht, dem Gesetzesentwurf gingen Jahre der freiwilligen Sorgfaltspflicht voraus, in denen die deutschen Unternehmen keine gute Figur abgegeben haben: Von rund 2.250 befragten Unternehmen reichten 2020 gerade einmal 455 Firmen gültige Antworten ein. Lediglich 22 Prozent kamen demnach ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nach. In der Fragerunde im Jahr zuvor waren es 18 Prozent gewesen. Die Freiwilligkeit der Lieferkettenüberwachung gilt damit als gescheitert, erklärte Bundesentwicklungsminister Müller: „Nach Jahren der Freiwilligkeit muss jetzt ein gesetzlicher Rahmen kommen“, sagte er bei der Präsentation der Ergebnisse in Berlin.

Dass die globalen Lieferketten besser überwacht und fairer gestaltet werden müssen, wurde bereits 2011 von den Vereinten Nationen mit den „Principles on Business and Human Rights“ beschlossen. In Deutschland wurde 2016 der entsprechende „Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ verabschiedet. Der Weg für mehr unternehmerische Verantwortung ist lange schon geebnet. Doch die hiesige Industrie ist abhängig von importierten Vorleistungen, die Textilindustrie setzt auf 63 Prozent ausländische Wertschöpfung, die Elektronik auf 45 Prozent, in der Lebensmittelindustrie sind es 37 Prozent und in der Automobilindustrie 29 Prozent. Viele Firmen wehren sich dagegen, für das Verhalten Dritter, also zum Beispiel Subunternehmen von Zulieferern, verantwortlich gemacht zu werden.

Kann ein hiesiger Autokonzern in Zukunft für Zwangsarbeit in Fertigungsfabriken in China belangt werden? Diese Frage stellt man sich derzeit etwa bei VW: Zehntausende Uiguren leisten laut einer aktuellen Studie eines australischen Think-Tank Zwangsarbeit in der chinesischen Wirtschaft – unter den betroffenen Firmen sollen auch Zulieferer des deutschen Autokonzerns sein. „I am not aware of that“ – „Davon weiß ich nichts“, sagte VW-CEO Herbert Diess in einem Interview mit der BBC 2019, angesprochen auf die Inhaftierung und mögliche Zwangsarbeit von Uiguren in chinesischen Zulieferer-Fabriken. Die Frage ist, ob die Sorgfaltspflicht solche Fälle in Zukunft verhindern können wird. Der Streit um das Gesetz spitzt sich nun, auf der Zielgeraden vor einem Entwurf, nochmals zu. Das zivilgesellschaftliche Bündnis verschiedener NGOs wie BUND, Germanwatch, DGB, verdi und auch Greenpeace, die „Initiative Lieferkettengesetz“, ist besorgt, dass das Gesetz nicht weit genug geht: Bisher vermisst die Initiative in den bekannt gewordenen Eckpunkten eine generelle umweltbezogene Sorgfaltspflicht. Umweltschäden würden nur dann als relevant anerkannt, wenn sie einen klaren menschenrechtlichen Bezug haben. „Wann der gegeben ist, ist derzeit allerdings völlig unklar“, sagt Johannes Heeg, Sprecher der Initiative. „Es ist ja bekannt, dass viele Umweltschäden sich erst nach Jahren zu Menschenrechtsverletzungen entwickeln. Wir finden deshalb: Ein Lieferkettengesetz muss die Unternehmen generell zu umweltbezogener Sorgfalt verpflichten – auch wenn noch keine Menschenrechtsverletzung eingetreten ist.“ Darüber hinaus fordern Heeg und die Initiative, dass auch kleinere Unternehmen haftbar gemacht werden können, dass die Beweisführung für Geschädigte in zivilrechtlichen Verfahren erleichtert und das Gesetz nicht erst nach einer dreijährigen Übergangsfrist eingeführt wird.

Die Wirtschaftsverbände in Deutschland widersprechen dem entschieden: Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Bundesverband der Deutschen Industrie, die Deutsche Industrie- und Handelskammer sowie der Handelsverband Deutschland fordern in einer öffentlichen Stellungnahme weiterhin freiwillige Regelungen – und warnen davor, die deutschen Unternehmen in Zeiten einer globalen Krise zusätzlich zu belasten. Der stellvertretende DIHK-Geschäftsführer Achim Dercks sagte Anfang Juli im Interview mit dem ARD-Hauptstadtstudio: „Das Gesetz wäre auf jeden Fall ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Firmen. Und zwar nicht nur im Weltmaßstab, sondern auch innerhalb der EU.“

Dagegen spricht, dass die Umsetzung der neun Jahre alten UN-Leitlinien in anderen europäischen Ländern bereits gängige Praxis ist: In Frankreich wurde 2017 ein Gesetz verabschiedet, das die Sorgfaltspflichten großer französischer Unternehmen regelt. Verstöße können dort mit einem Bußgeld von bis zu zehn Millionen Euro geahndet werden und noch höhere Strafen nach sich ziehen, falls aus den Verstößen Menschenrechtsverletzungen resultieren. In Großbritannien adressiert schon seit 2015 ein Gesetz die Sorgfaltspflicht der Unternehmen, in den Niederlanden gibt es seit vergangenem Jahr ein ähnliches Gesetz und in der Schweiz steht aktuell eine Volksabstimmung zur Konzernverantwortung an. Deutschland ist in der Frage fairer Lieferketten eher ein Nachzügler.

Dass es auch anders geht, zeigen nicht nur die europäischen Nachbarstaaten, sondern auch einige Konzerne in Deutschland: Mehr als sechzig deutsche Unternehmen haben ihre Standards bereits heraufgesetzt, darunter neben kleineren Firmen auch Branchenriesen wie Hapag Llyod, KIK, die Rewe-Group und Nestlé. „Eine gesetzliche Regelung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten würde zu Rechtssicherheit und gleichen Wettbewerbsbedingungen beitragen“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung der Unternehmen, die nach eigenen Angaben gemeinsam mehr als 175 Milliarden Euro Jahresumsatz machen. Sie fordern gleiche Standards für alle und pochen darauf, dass kein Unternehmen sich ohne Konsequenzen seiner Verantwortung entziehen oder Gewinne auf Kosten von Mensch und Natur machen darf. „Das erwarten auch die Beschäftigten, die Kunden, die Investoren und die Öffentlichkeit von uns.“

Während Wirtschaftslobbyisten die Entwürfe abmildern wollen, machen die zivilgesellschaftlichen Akteure Druck. „Wir sind noch lange nicht am Ziel“, sagt Johannes Heeg von der Initiative Lieferkettengesetz. „Bundeswirtschaftsminister Altmaier und die Wirtschaftsverbände versuchen weiterhin alles, um ein Gesetz zu verhindern – oder es zumindest zu verzögern und zu verwässern.“ Dagegen will die Initiative jetzt mobilisieren: Heute startet eine E-Mail-Aktion, bei der möglichst viele BürgerInnen die Forderungen nach einem nachhaltigen Lieferkettengesetz an Bundeswirtschaftsminister Altmaier richten sollen. In dem Aufruf heißt es unter anderem: „Unternehmen, die ihre Lieferketten kennen und auf verlässliche Partnerschaften setzen, sind krisenfester. Ein Gesetz, das menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten verankert, wäre ein Nachhaltigkeitsschub für die deutsche Wirtschaft.“

Wie die Gewinne der Globalisierung in Zukunft fair verteilt werden können, ist vielleicht die entscheidende soziale und ökologische Frage des 21. Jahrhunderts. Ob der Gesetzesentwurf der Bundesregierung diesem Anspruch gerecht wird oder als Papiertiger endet – es bleibt spannend.