In Tübingen wie in vielen anderen Städten quellen die Mülleimer über, der Schuldige ist schnell ausgemacht: Eilende Großstädter und die Überreste ihrer hektisch verzehrten Snacks und Heißgetränke. Das Problem sind Einweg-Plastik-Verpackungen, allen voran der beschichtete Kaffeebecher mit Plastikdeckel. Allein in Deutschland fallen durch den Konsum von 2,8 Milliarden Heißgetränken in Einwegbechern pro Jahr rund 28.000 Tonnen Abfälle an. Die ganze Welt ist in Eile, dazu passt der anhaltende Trend zum „To Go“-Konsum – und das Bild der flächendeckend verschmutzen Städte.

Die baden-württembergischen Gemeinde Tübingen wollte das nicht länger hinnehmen und hat Ende Januar 2020 in Eigenregie eine Verpackungssteuer erlassen. Ab dem nächsten Jahr, genauer ab dem 1. Januar 2021, werden Einwegverpackungen und Einweggeschirr in der Universitätsstadt mit jeweils 1,50 Euro pro „Mahlzeit“ besteuert. Zahlen müssen diese Abgabe die Händler, die Take-away-Gerichte und Kaffee in nicht wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen. Betroffen sind neben den Imbissbetrieben etwa auch Eisdielen, Bäckereien, Tankstellen oder Lieferdienste.

Die Wegwerfkultur sei für die Städte mit hohen zusätzlichen Reinigungskosten verbunden, erklärte der Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) nach der Verabschiedung der Steuer, damit sei in Tübingen nun Schluss: „Wer Müll produziert, muss dafür bezahlen", sagte Palmer. In der Beschlussvorlage des Gemeinderates werden die Kosten für die Entsorgung des zusätzlichen Verpackungsmülls durch Einwegverpackungen mit derzeit rund 700 000 Euro angegeben.

Ausgenommen von der Tübinger Abgabe sind Verpackungen, die auf Märkten, Festen und bei zeitlich befristeten Veranstaltungen ausgegeben werden, ebenso wie jene Verpackungen, die der Händler vollständig zurücknimmt und einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuführt.

Die Idee einer Verpackungssteuer ist nicht neu, bereits in den 90er Jahren gab es entsprechende Forderungen von einzelnen Gemeinden und Umweltverbänden. Bundesweit führten rund 40 Kommunen, allen voran die Stadt Kassel, Verpackungssteuern ein. Diese Vorstoß wurde allerdings auf juristischem Wege beendet: Ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts des Jahres 1998 erklärte die Kasseler Verpackungssteuer für rechtswidrig. Die Kommunen mussten die Einnahmen anschließend aufwändig an die einzelnen Betriebe zurückzahlen.

Um eventuelle juristische Streitigkeiten zu vermeiden, ließ die Gemeinde Tübingen vorab ein Rechtsgutachten erstellen, das die Verpackungssteuer grundsätzlich für rechtmäßig erklärte. Schließlich hat die EU-Kommission im Mai 2019 eine Einweg-Plastik-Richtlinie verabschiedet, welche negative Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt verringern soll. In diesem Sinne konkretisiert der Tübinger Vorstoß nur, was in Brüssel schon vor fast einem Jahr beschlossen wurde.

Seit der Verabschiedung der Verpackungssteuer Ende Januar erfährt die schwäbische Verpackungssteuer viel Zuspruch, aus der Bevölkerung, aber auch von führenden Politikern wie dem baden-württembergischen Umweltminister Franz Untersteller: „Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal gegen die zunehmende Vermüllung unserer Umwelt mit Einwegverpackungen“, sagte Untersteller. „Ich kann es nachvollziehen, wenn die Kommunen versuchen, zumindest einen Teil der Kosten von den Verursachern wieder zu erlangen.“ Eine kommunale Abgabe nach dem Tübinger Modell könnte eine wichtige Lenkungswirkung entfalten und nachhaltigere Mehrwegsysteme fördern, so der Umweltminister.

Doch es gibt auch viele kritische Stimmen, wie etwa den Verband kommunaler Unternehmen. Der bezweifelt, dass eine „Insellösungen“ der richtige Weg zur Beseitigung des Problems sei: „Es steht zu befürchten, dass solche - gut gemeinten - Einzelmaßnahmen in der Summe zu einem Flickenteppich führen und bei den Verbrauchern eher Verwirrung stiften, als das Problem an der Wurzel zu packen.“ Man wünsche sich stattdessen eine bundesweite Lösung, um die Hersteller von Einwegverpackungen in die Pflicht zu nehmen.

Die Frage liegt nahe: Warum führt eine Gemeinde eine Steuer ein und nicht der Bund – zumal, wenn die Abgabe in ihre Funktion einer EU-Richtlinie entspricht? Tatsächlich wurde Mitte Februar eine Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Bundeskabinett diskutiert. Die Ansage der Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) dazu war unmissverständlich: „Das Ziel ist klar: Wir wollen eine saubere Umwelt, in der weder Müll und noch giftige Kippen rumliegen." Deshalb wolle sie die Hersteller künftig an der Stadtreinigung und der anschließenden umweltverträglichen Verwertung und Beseitigung der Abfälle beteiligen. Das ganze läuft unter dem Stichwort „Obhutspflicht“ und fusst auf der Einweg-Plastik-Richtlinie der EU-Kommission.

Klingt, als zögen alle an einem Strang und als würde die Tübinger Verpackungssteuer ohnehin bald obsolet. Doch leider liegt eine Bundessteuer wohl noch in weiter Ferne. Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält keinerlei Details etwa darüber, auf welche Waren sich die Obhutspflicht beziehen würde und welche Händler davon betroffen sein könnten. Auch wie die Beteiligung etwa von Kaffeehandelsketten an den Kosten für die Entsorgung von Einwegbechern im öffentlichen Raum organisiert werden soll und wie hoch der Beitrag liegen könnte, ist offen.

Entsprechend unzufrieden sind Umweltschützer mit der Arbeit des Ministeriums. „Es ist ein Armutszeugnis, dass Kommunen der Bundesumweltministerin zeigen müssen, wie eine wirksame Abfallvermeidungspolitik wirklich geht", sagt Thomas Fischer, Experte für Kreislaufwirtschaft der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die fordert bereits seit Jahren eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Coffee-to-go-Becher sowie 10 Cent auf Einwegdeckel aus Polystyrol. Auch ein verbindliches Reduktionsziel auf Einwegbecher von 70 Prozent bis 2022 brachte die Organisation ins Spiel. Bisher hat die Bundesregierung diese Forderungen aber geflissentlich überhört. „Nur, wenn unnötige Einweg-Plastikverpackungen und Produkte spürbar teurer werden, verringert sich deren Verbrauch", ist sich Fischer sicher. Die Müllflut in den Innenstadten ließe sich nur eindämmen, wenn Einwegverpackungen wegfallen oder sich umweltfreundlichere Mehrwegalternativen durchsetzen. Und manchmal sei das ja auch ganz einfach, sagt Fischer: „Die Currywurst gehört in ein Brötchen und nicht auf einen Plastikteller."

Auch Rolf Buschmann, Experte für Abfall und Ressourcen vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hofft, dass kommunale Steuern wie die, die nun in Tübingen erhoben werden, ein Türöffner sein könnten. „Der politische Prozess zu einer bundesweiten Regelung, die zur Müllvermeidung beiträgt und dafür sorgt, dass die ökologischen Folgekosten von Einweg-Verpackungen von der Herstellern mitgetragen werden, ist sehr langwierig. Der schwäbische Vorstoß zeigt, dass mit genügend politischem Willen auch ein anderes Tempo möglich sein könnte.“ Während in Berlin die Formulierungen zur Herstellerverantwortung im Kreislaufwirtschaftsgesetz sehr vage seien, mache man in Tübingen Nägeln mit Köpfen – begrüßenswert nennt das der Experte vom BUND. Allerdings sei mit starken Gegenwind von Seiten der Händler zu rechnen, so Rolf Buschmann, es stehe zu befürchten, dass die Tübinger Müllvermeindungs-Initiative vor Inkrafttreten im kommenden Jahr durch Klagen gestoppt werden könnte.

Bis dahin heißt es in Tübingen abwarten. In Berlin muss man sich die Frage stellen, ob man die Verpackungsflut weiter mit Lippenbekenntnissen bekämpfen oder dem To-Go-Problem entschlossen entgegengetreten will. Und letztlich stehen auch die Konsumenten selbst in der Verantwortung, denn auf Einwegverpackungen lässt sich auch ohne Extra-Steuern einfach verzichten – sei es, indem man Mehrwegbecher nutzt oder sich ein paar Minuten mehr Zeit nimmt für einen Kaffee am Platz.

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