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EuGH verurteilt Ungarn wegen Luftverschmutzung

Brüssel (dpa) - Ungarn hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu wenig gegen Luftverschmutzung getan und damit gegen EU-Recht verstoßen. Das Land sei seiner Verpflichtung zur Durchsetzung des EU-Grenzwerts für Feinstaub nicht ausreichend nachgekommen, urteilten die höchsten EU-Richter am Mittwoch in Luxemburg. Die EU-Kommission hatte vor dem EuGH Klage gegen Ungarn erhoben.

Der Tagesgrenzwert für sogenannte PM10-Partikel sei in Budapest, dem Sajó-Tal sowie im Gebiet Pécs zwischen 2005 und 2017 «sehr regelmäßig» überschritten worden. Dies sei als «systematisch und ausdauernd» anzusehen, heißt es in dem EuGH-Urteil. Die Überschreitung des Grenzwerts stellt nach Auffassung der Richter nicht automatisch eine Vertragsverletzung dar. Die EU-Länder müssten aber sicherstellen, dass der Zeitraum so kurz wie möglich gehalten wird. Ungarn habe nicht rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergriffen.

Ungarn muss nach dem Urteil des EuGH nun unverzüglich nachkommen und die EU-Richtlinie umsetzen. Sonst kann die EU-Kommission erneut klagen und finanzielle Sanktionen beantragen.

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